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Taschengeld – wie viel Geld ist für Kinder angemessen?

Taschengeld Kinder

Taschengeld ist wichtig. Schließlich vermittelt das erste eigene Geld den Kindern das Gefühl, verantwortlich mit dem Zahlungsmittel umgehen zu können. Allerdings herrscht unter Eltern große Uneinigkeit darüber, wie viel Geld für den Nachwuchs angemessen ist.

Aus rechtlicher Sicht dürfen Kinder nicht auf Taschengeld bestehen

Aus rechtlicher Sicht haben Kinder zwar keinen Anspruch auf Taschengeld. Dennoch ist es für Kinder eine besondere Freude, monatlich 10 oder 20 Euro ihr Eigen nennen zu können. In aller Regel ist Taschengeld die einzige Geldquelle für die Jungen und Mädchen, mit der sich die Kinder kleine persönliche Wünsche erfüllen können. Oder aus pädagogischer Sicht betrachtet: Taschengeld ist für den Nachwuchs besonders wichtig, um schon vom Kindesalter an einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erlernen. Der Verwendungszweck des Geldes ist von Kind zu Kind unterschiedlich. Einige Kinder erfüllen sich sofort nach der Auszahlung kleine Wünsche. Andere sparen ihr Geld über Monate an, um es erst dann auszugeben. Doch ganz gleich, welcher Typ die Kinder sind – für alle Jungen und Mädchen ist der Umgang mit Geld eine wichtige Lektion, um die eigene Finanzierung zu erlernen. Deshalb ist es besonders wichtig, eine angenemessene Höhe einzuhalten. Das Geld sollte nicht zu knapp, aber auch nicht zu üppig ausfallen.

Als Orientierung für die Höhe veröffentlicht das Jugendamt die Taschengeldtabelle

Bezüglich der Höhe des Taschengelds sind sich viele Eltern besonders unsicher. Nur wenige Eltern sind sich darüber im Klaren, wie viel Geld einem 6, 10 oder 15 Jahre alten Kind eigentlich zusteht. Eine wichtige Orientierungshilfe ist die sogenannte aktuelle Taschengeldtabelle. Die darin aufgeführten Informationen basieren auf Empfehlungen des Jugendamts. In dieser Taschengeldtabelle ist vermerkt, dass Kinder ihr erstes Taschengeld schon mit vier bis fünf Jahren erhalten sollten. In diesem Alter entwickelt sich bei Kindern ein Gefühl für Mengen heraus, so dass sie mithilfe des Geldes schon ein wenig rechnen können. Die Taschengeldtabelle beginnt mit rund 50 Cent bis 1 Euro pro Woche. Daraufhin steigert sich die monatlich zu entrichtende Taschengeldhöhe für Kinder bis zu 18 Jahren auf maximal 75 Euro.

Erst eine wöchentliche, dann eine monatliche Auszahlung

Bis zum neunten Lebensjahr ist eine wöchentlichen Auszahlung des Taschengelds empfehlenswert. Schließen haben die meisten Kinder im Grundschulalter noch große Probleme damit, ihre Finanzen über einen ganzen Monat hinweg zu planen. Ab dem zehnten Lebensjahr legen Ratgeber nahe, die Kinder auf eine langfristige finanzielle Planung vorzubereiten. Dann ist es an der Zeit, eine monatliche Auszahlung des Taschengelds vorzunehmen. Ab 10 Jahren besteht ebenfalls die Option, zusammen mit dem Kind ein Schüler-Girokonto zu eröffnen. Auf dieses Konto könnte das Taschengeld monatlich eingezahlt werden. Dieser Bankbesuch ist eine weitere wichtige Lektion für die Kinder, um ihnen den Umgang mit Geld nahezubringen. Zugleich erlernen die Kinder, wie Jugendliche und Erwachsene als Kunden einer Bankfiliale auftreten – eine Erfahrung, die das eigene Selbstbewusstsein stärkt. Zudem halt es viele Jugendliche für besonders cool, das Geld nicht bar auf die Hand, sondern einfach überwiesen zu bekommen. Empfohlene Taschengeldbeträge in der Übersicht:

  • Kinder unter 6 Jahren: 0,50 Cent – 1 Euro pro Woche
  • Kinder von 6 bis 7 Jahren: 1 – 2 Euro pro Woche
  • Kinder von 8 bis 9 Jahren: 2 – 3 Euro pro Woche
  • Kinder von 10 Jahren: 15 – 17,50 Euro pro Monat
  • Kinder von 11 Jahren: 17,50 – 20 Euro pro Monat
  • Kinder von 12 Jahren: 20 – 22,50 Euro pro Monat
  • Kinder von 13 Jahren: 22,50 – 25 Euro pro Monat
  • Kinder von 14 Jahren: 25 – 30 Euro pro Monat
  • Kinder von 15 Jahren: 30 – 37,50 Euro pro Monat
  • Kinder von 16 Jahren: 37,50 – 45 Euro pro Monat
  • Kinder von 17 Jahren: 45 – 60 Euro pro Monat
  • Kinder von 18 Jahren: 60 – 75 Euro pro Monat

Den Umgang mit eigenem Geld erlernen

Müssen die Kinder kleine Dinge von ihrem eigenen Taschengeld bezahlen, bekommen sie automatisch ein Gefühl dafür, was mehr oder auch weniger teuer ist. Auf diese Weise verstehen die Jungen und Mädchen, wie wertvoll die Sachen sind, die sie sich wünschen. Der Nachwuchs lernt, eigene finanzielle Entscheidungen zu treffen. Im Fokus steht beispielsweise die Frage, ob Spielzeug oder Bekleidung in kleineren Geschäften oder eher in größeren Ketten erworben werden soll. Hier erfahren die Kinder, in welchen Läden die kleinen Errungenschaften preiswerter oder auch teurer sind. Im Laufe der Zeit finden die Kinder ebenfalls heraus, wann es sinnvoll, eher zu einem teureren Produkt zu greifen. In diesem Lernprozess spielt auch die Reue bei einem Fehlkauf eine wichtige Rolle. Im Gegenzug ist die Freude bestimmt besonders groß, wenn die Kinder ein richtiges Schnäppchen gemacht haben.

Einen Überblick über die Finanzen bewahren

Zusätzlich hilft das Taschengeld dabei, den Überblick zu bewahren. Die Jungen und Mädchen erlernen, wie viel Geld ihnen noch zur Verfügung steht, wenn sie sich bereits einen Kinobesuch oder ähnliches geleistet haben. Was passiert, wenn das Geld nicht richtig eingeteilt wird? Was passiert, wenn sich die Kinder ihr Geld mühsam ersparen? Das Leben ist ein ewiger Lernprozess und schließt den Umgang mit Geld ein. Eine wichtige Komponente bei diesem Lernprozess ist der Vergleich mit anderen Kindern. Die einen leisten sich vielleicht häufig teure Bekleidung. Die anderen fahren lieber einmal mehr in den Urlaub. All diese Erfahrungen helfen dem Nachwuchs dabei um einzuschätzen, welche Rolle Geld im Leben einnimmt – einschließlich dem belohnenden Gefühl, sich etwas vom eigenen Geld zu gönnen.

Dos & Dont’s im Umgang mit Taschengeld

Damit der Nachwuchs die Ausgaben richtig einplanen kann, sollte eine Auszahlung des Geldes immer zur gleichen Zeit erfolgen. Eine monatliche Auszahlung steigert die Sparmotivation, weil Kinder stets einen guten Grundbetrag erhalten, der beiseite gelegt werden kann. Taschengeld ist eine feste Größe, die unabhängig vom Verhalten oder schulischen Leistungen stets ausgezahlt werden sollte. Das bedeutet jedoch nicht, dass mutwillig zerstörte Gegenstände nicht davon bezahlt werden müssen. Ein Kind muss nicht um sein Taschengeld betteln. Möglicherweise treffen Eltern und Kind klare Absprachen darüber, was die Jungen und Mädchen von dem Geld kaufen dürfen und was nicht. Dennoch sollte das Kind bei dieser Entscheidung weitgehend autark handeln dürfen. Deshalb ist es wichtig, diese Entscheidungen nicht zu stark zu beeinflussen.

Auf Jugendkonten Daueraufträge einrichten?

Das nötige Durchsetzungsvermögen und Härte ist gefragt, wenn die Sprösslinge schon vor der nächsten Rate um einen Zuschuss betteln. In dieser Situation sind Gespräche wichtig, welche diesen Zustand analysieren. Außerdem ist es ratsam, die Höhe des Taschengelds nicht zu gering anzusetzen. Muss der Nachwuchs zu lange auf das heiß ersehnte Spielzeug sparen, geht schnell die Motivation verloren. Noch ein kleiner Tipp am Rande. Wurde für die Jungen und Mädchen ein eigenes Konto angelegt, empfiehlt sich die Einrichtung eines Dauerauftrags. Einerseits vergessen Eltern auf diese Weise nie die Einzahlung. Andererseits verschwenden die Kinder ihr Geld nicht, da sie dieses erst von der Bank abheben müssen. Mittlerweile bieten zahlreiche Bankinstitute sogenannte Juniorkonten an, bei denen die Kinder bis zu einem festgelegten Limit ihr eigenes Geld abheben dürfen. Wird das Geld hingegen zu Hause aufbewahrt, schützt ein festgelegter Ort vor einem Verlust des Geldes.

Mit dem Taschengeld verbundene No-Gos

Pädagogen empfehlen, eine Taschengelderhöhung niemals als Belohnung zu nutzen. Im Gegenzug wird davon abgeraten, eine Taschengeldkürzung als Sanktion zu erheben. Von mit dem Taschengeld verbundenen Auflagen wie dem Führen eines Rechenbuchs sollten sich Eltern unbedingt distanzieren. Außerdem ist es ein No-Go, die vom Kind erworbenen Dinge zu bewerten. Wird den Kindern auch fernab des Taschengelds jeder Wunsch bezahlt, geht der Sinn und Zweck der monetären Zuwendung verloren. Außerdem muss das Kind selbst erlernen, was es heißt, besonders sparsam zu agieren. Zusätzlich ist es nicht gestattet, eine Zweckentfremdung des Taschengelds zu erzwingen. Beispielsweise ist es nicht empfehlenswert, das Kind zum Erwerb von Anziehsachen zu zwingen. Die einzige Ausnahme bezieht sich auf einen Erwerb teurer Markenklamotten, die weit über die modische Grundversorgung hinausgeht. Möchten sich die Kinder den Traum von einer besonders teuren Jeans oder Sportschuhen erfüllen, raten Experten an, die Grundversorgung selbst zu übernehmen und den Nachwuchs um eine Aufstockung des überhöhten Preises zu bitten.

Inhalte des Taschengeldparagraphen

Diese Ansprüche sowie der Umgang mit Taschengeld ist ebenfalls im sogenannten Taschengeldparagraphen geregelt. Laut § 110 BGB gestattet es der Taschengeldparagraph den Kindern, sich von dem Geld genau die Dinge zu kaufen, die sie haben möchten. Eine Betragsgrenze ist jedoch nicht gesetzlich geregelt.